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   BAG, 04.10.1990 - 2 AZR 700/85   

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https://dejure.org/1990,23249
BAG, 04.10.1990 - 2 AZR 700/85 (https://dejure.org/1990,23249)
BAG, Entscheidung vom 04.10.1990 - 2 AZR 700/85 (https://dejure.org/1990,23249)
BAG, Entscheidung vom 04. Oktober 1990 - 2 AZR 700/85 (https://dejure.org/1990,23249)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

    Auszug aus BAG, 04.10.1990 - 2 AZR 700/85
    3. Die neuerdings vom Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 30. Mai 1990 - 1 BvL 2/83 u.a. - DB 1990, 1565 = ZIP 1990, 1015) f e s t g e s t e 1 1 te Verfassungswidrigkeit der ungleichen Kündi g u n g s f r i sten von Arbeitern und Angestellten wirkt sich im vorliegenden Rechtsstreit angesichts des eingeschränkten Streitgegenstandes nicht aus.
  • BAG, 28.02.1985 - 2 AZR 403/83

    Beiderseitige Tarifgebundenheit der Parteien - Wirksamkeit einer

    Auszug aus BAG, 04.10.1990 - 2 AZR 700/85
    Dazu hat der Senat bereits im Beschluß vom 28. Februar 1985 - 2 AZR 403/83 - (BAGE 49, 21, 26 f. = AP Nr. 21 zu § 622 BGB, zu II 3 a der Gründe, m.w.N.) ausgeführt, der Gesetzgeber sei nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet, die Verfassungswidrigkeit des § 622 Abs. 2 Satz 2 zweiter Halbsatz BGB rückwirkend zu beseitigen; er sei gehalten, den Anforderungen des Grundrechts des Art. 3 Abs. 1 GG zumindest für die Zeit ab der Verfassungswidrigkeitserklä r u n g durch das Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 1 6 . November 1982, aaO) gerecht zu werden.
  • BAG, 21.03.1991 - 2 AZR 296/87

    Auswirkung der Unvereinbarkeit des § 622 Abs. 2 BGB mit Art. 3 GG

    Diese Auffassung hat der Senat in zwei Urteilen vom 4. Oktober 1990 (- 2 AZR 699/85 - und - 2 AZR 700/85 - n.v.) mit der Begründung bestätigt, es sei den Tarifvertragsparteien allein darum gegangen, im Tarifvertrag eine vollständige Darstellung der gesetzlichen Regelung im Interesse der Klarheit und Übersichtlichkeit deklaratorisch in den Tarifvertrag aufzunehmen.
  • BAG, 23.01.1992 - 2 AZR 460/91

    Verlängerte tarifliche Arbeiterkündigungsfrist

    Denn im Streitfall ging es - wie ausgeführt - nur um die verlängerte Kündigungsfrist nach fünfjähriger Betriebszugehörigkeit (1. Stufe), die hier unabhängig vom Bestand der in § 17 Ziff. 2 MTV Arbeiter noch enthaltenen Klausel über die Anrechnung der Betriebszugehörigkeit erst ab 35. Lebensjahr (vgl. dazu Senatsurteil vom 4. Oktober 1990 - 2 AZR 700/85 -unveröffentlicht) in jedem Falle einschlägig war, weil die Klägerin zur Zeit der Kündigung bereits im 45. Lebensjahr stand.
  • BAG, 10.03.1994 - 2 AZR 296/87

    Verlängerte Kündigunsfrist für gewerbliche Arbeiter

    Die Wiedergabe der verlängerten gesetzlichen Kündigungsfristen sei im Interesse der Klarheit und Übersichtlichkeit erfolgt, um die Tarifgebundenen umfassend über die zu beachtenden Rechtsvorschriften zu informieren (BAG Beschluß vom 28. Januar 1988 - 2 AZR 296/87 - AP Nr. 24 zu § 622 BGB; Urteile vom 4. Oktober 1990 - 2 AZR 699/85 - und - 2 AZR 700/85 - nicht veröffentlicht).
  • LAG Hamburg, 08.02.1995 - 4 Sa 70/94

    Länge der Kündigungsfrist nach dem für allgemeinverbindlich erklärten

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